AGB
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Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung der Software und der dazugehörigen Dienste. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie diese nutzen.
A) Globale Geschäftsbedingungen für alle
B) - F) genannten Verträge und Geschäftsbeziehungen
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Verträge, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen AGB.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Anerkennung durch npXsoftware GmbH. Diese AGB gelten weiter für alle Zusatz- und
Nachtragsaufträge sowie für alle zukünftigen Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
1.2 npXsoftware GmbH erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern i. S. v. § 13
BGB. Sämtliche Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 BGB
geschlossen.
2. Vertragsabschluss
Angebote von npXsoftware GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst durch schriftliche Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die
Ausführung der Leistung zustande. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, bleibt er sechs
(6) Wochen daran gebunden. Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Gebühren und Zahlung
3.1 Alle Beträge sind in EUR zu zahlen, zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Sofern nicht
anders geregelt, sind Zahlungen ohne Abzüge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen
nach Rechnungseingang fällig.
3.2 Im Verzugsfall berechnet npXsoftware GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine
Mahnkostenpauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Das Recht, einen höheren
Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
3.3 Bei Zahlungsverzug behält sich npXsoftware GmbH vor, die Nutzungsrechte nach
angemessener Fristsetzung auszusetzen, sofern der Verzug nicht nur unerheblich ist.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle von npXsoftware GmbH gelieferten Produkte
ausschließliches Eigentum von npXsoftware GmbH.
4.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Installation, Verarbeitung oder Modifikation durch
den Kunden (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei Verarbeitung oder Vermischung erwirbt
npXsoftware GmbH Miteigentum im Verhältnis des Werts des gelieferten Produkts.
4.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt, es sei denn,
npXsoftware GmbH erklärt dies ausdrücklich.
4.4 Bei Geltendmachung erlischt das Nutzungsrecht. Alle Kopien sind zurückzugeben oder
zu löschen.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.1 Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
5.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
ausgeschlossen, sofern diese aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruhen
die Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Geltendmachung nur bei
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Leistungszeitangaben und Verzug
6.1 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich und
ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind. Im Übrigen sind Liefertermine
unverbindlich.
6.2 Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass
npXsoftware GmbH ihrerseits die für sie notwendigen Leistungen ihrer jeweiligen
Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
6.3 Sollte eine unverbindliche Lieferfrist um vier (4) Wochen überschritten werden, kann der
Kunde npXsoftware GmbH auffordern, innerhalb angemessener Frist zu liefern. Eine solche
Mahnung markiert den Beginn eines Lieferverzugs.
6.4 Bei Verzug hat der Kunde nur dann das Recht auf Kündigung oder Schadensersatz,
wenn er zuvor eine schriftliche Frist gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist.
6.5 Bei einer Verzögerung, die nicht von npXsoftware GmbH zu vertreten ist (einschließlich
höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die
Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 JEDE PARTEI HAFTET OHNE EINSCHRÄNKUNG FÜR SCHÄDEN (I) IM
ZUSAMMENHANG MIT VERLETZUNGEN VON GESUNDHEIT, KÖRPER ODER LEBEN
ODER (II) DIE AUS VORSÄTZLICHEM ODER GROB FAHRLÄSSIGEM VERHALTEN
RESULTIEREN. DAS GLEICHE GILT FÜR SCHÄDEN AUS DEM FEHLEN EINER
GARANTIERTEN EIGENSCHAFT. DIE HAFTUNG NACH DEM
PRODUKTHAFTUNGSGESETZ BLEIBT UNBERÜHRT.
7.2 BEI LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT HAFTET JEDE PARTEI NUR BEI VERLETZUNG
EINER KARDINALPFLICHT, BEGRENZT AUF DEN VERTRAGSTYPISCHEN,
VORHERSEHBAREN SCHADEN. JEDE WEITERGEHENDE HAFTUNG IST
AUSGESCHLOSSEN.
Kardinalpflichten sind ausschließlich solche vertraglichen Hauptpflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählt insbesondere die vertragsgemäße
Bereitstellung der wesentlichen Funktionalitäten. Nicht als Kardinalpflichten gelten
untergeordnete Leistungsmerkmale, optionale Zusatzfunktionen oder individuelle
Anpassungen ohne ausdrückliche vertragliche Zusicherung.
7.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf den
Auftragswert, maximal jedoch auf einen Betrag von 1 Million Euro im Vertragsjahr.
7.4 Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für entgangenen Gewinn des Kunden ist
ausgeschlossen. npXsoftware GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden,
Produktionsausfälle, Datenverluste oder Ansprüche Dritter, soweit nicht zwingendes Recht
dem entgegensteht. Eine Haftung entfällt insbesondere, wenn der Schaden durch Verstoß
gegen Mitwirkungspflichten, unsachgemäße Nutzung oder mangelhafte
Systemvoraussetzungen verursacht wurde.
7.5 Bei Verlust von Daten ist die Haftung von npXsoftware GmbH auf die Kosten der
Wiederherstellung auf Grundlage einer vom Auftraggeber in regelmäßigen Abständen
anzufertigenden Sicherungskopie beschränkt, unabhängig davon, ob eine solche
Sicherungskopie tatsächlich vorhanden ist. Dies gilt nicht, wenn npXsoftware GmbH
vertraglich ausdrücklich zur Datensicherung verpflichtet ist.
7.6 Aus einer Garantieerklärung haftet npXsoftware GmbH nur auf Schadensersatz, wenn
dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Eine über die vereinbarte
Beschaffenheit hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) muss ausdrücklich als solche
schriftlich vereinbart werden. Die bloße Verwendung von Begriffen wie „Garantie“ oder
„Zusicherung“ begründet keine Einstandspflicht.
7.7 Die vertraglichen Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von npXsoftware GmbH.
7.8 Ein Anspruch des Kunden erlischt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von sechs (6)
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung des Anspruchs Klage erhebt und npXsoftware
GmbH auf diese Folge hingewiesen hat. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz,
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem ProdHaftG.
8. Gewährleistung – Allgemeine Grundsätze
Soweit in den Abschnitten B) bis F) nicht abweichend geregelt, gelten die folgenden
allgemeinen Gewlährleistungsgrundsätze:
8.1 npXsoftware GmbH leistet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, mit
den in diesen AGB geregelten Einschränkungen.
8.2 Der Kunde hat Mängelanspüche nur, soweit gemeldete Mängel reproduzierbar oder
anderweitig nachweisbar sind. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und
nachvollziehbar zu dokumentieren.
8.3 Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels etwas anderes ergibt.
8.4 Die Sachmangelhaftung erlischt für Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er
eingreift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Eingriff nicht ursächlich ist.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelanspüche beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Verletzung von Nacherfüllungsansprüchen. Eine Nacherfüllung hemmt die Verjährung nur
für den konkreten Mangel.
9. Geistige Eigentumsrechte Dritter
npXsoftware GmbH gewährleistet, dass die Software keine geistigen Eigentumsrechte
Dritter verletzt, und stellt den Kunden auf erste Anfrage von diesbezüglichen Ansprüchen
frei. Der Kunde benachrichtigt npXsoftware GmbH unverzüglich über solche Ansprüche.
npXsoftware GmbH ist berechtigt: (i) Rechte Dritter zu beseitigen, (ii) Ansprüche zu
bestreiten, oder (iii) die Software rechtsverletzungsfrei zu modifizieren, ohne die wesentliche
Funktionalität zu beeinträchtigen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Jede Partei kann vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen.
„Vertrauliche Informationen“ bedeuten alle nicht-öffentlichen, proprietären Informationen, die
als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus
ihrer Natur ergibt. Hinsichtlich npXsoftware GmbH sind vertrauliche Informationen
insbesondere der Quellcode, Geschäftsstrategien, Preismodelle und Gebühren.
10.2 Vertrauliche Informationen sind für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Vertragsende
geheim zu halten. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere Quellcode,
technische Dokumentationen, Sicherheitskonzepte und personenbezogene Daten,
unterliegen einem unbefristeten Schutz.
10.3 Keine vertraulichen Informationen sind solche, die: (i) vor der Offenlegung rechtmäßig
bekannt waren; (ii) öffentlich bekannt sind; (iii) von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht
übermittelt wurden; (iv) unabhängig entwickelt wurden; oder (v) kraft Gesetzes offengelegt
werden müssen.
10.4 npXsoftware GmbH darf vertrauliche Informationen an verbundene Unternehmen (§§
15 ff. AktG) weitergeben, soweit zur internen Arbeitsteilung erforderlich. Diese sind
gleichermaßen zur Geheimhaltung zu verpflichten.
10.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO. Soweit npXsoftware
GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien
einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
10.6 npXsoftware GmbH implementiert und unterhält angemessene technische, physische
und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Ungeachtet dessen
ist npXsoftware GmbH nicht verantwortlich für die Sicherheit während der Übertragung über
das Internet.
11. Datensicherheit
11.1 Beide Vertragspartner wenden in ihrem Verantwortungsbereich geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit an. Zusätzliche Weisungen und
Maßnahmen des Kunden an npXsoftware GmbH bedürfen der Schriftform und sind bei
Mehraufwand für npXsoftware GmbH gesondert zu vergüten.
11.2 Die Vertragspartner vergeben ihnen gewährte Zugriffsberechtigungen auf
Datenbestände und Anwendungen im Verantwortungsbereich des jeweils anderen nur an
Mitarbeitende im erforderlichen Umfang und geben diese keinem Unbefugten bekannt.
11.3 Die Vertragspartner sind verpflichtet, ausschließlich Mitarbeitende einzusetzen, die zur
Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12. Referenzrecht
npXsoftware GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von
Unternehmensnamen und Logo als Referenz auf ihrer Website, in Präsentationen und
sonstigen Marketingmaterialien zu nennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen
wird. Eine Veröffentlichung konkreter Projektdetails erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.
13. Exportvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, die Exportvorschriften Deutschlands, die Bestimmungen des
EU-Exportrechts sowie die anwendbaren Importvorschriften des Ziellandes einzuhalten.
Auch die einschlägigen US-Export- und Embargobestimmungen sind zu beachten, soweit
diese den Anforderungen des § 7 Außenwirtschaftsverordnung entsprechen. Wird eine
notwendige Genehmigung einer staatlichen Stelle nicht erteilt, entfällt insofern die
Leistungspflicht von npXsoftware GmbH.
14. Höhere Gewalt
14.1 Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Leistungen, wird
npXsoftware GmbH von ihrer Verpflichtung für die Zeit der Unterbrechung frei. Wird die
Erfüllung auf Dauer gänzlich verhindert, ist npXsoftware GmbH berechtigt, den Vertrag
außerordentlich und fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in
solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, allgemeine hoheitliche Verfügungen,
Pandemien, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, Cyberangriffe durch
Dritte, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abwendbar waren, sowie
vergleichbare außerordentliche Ereignisse.
14.3 npXsoftware GmbH informiert den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die
voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt.
15. Kündigung
15.1 Sofern in den Abschnitten B) bis F) nicht anders geregelt, beträgt die Kündigungsfrist
bei laufenden Leistungen drei (3) Monate zum Quartalsende.
15.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Sonstiges
16.1 npXsoftware GmbH behält sich vor, diese AGB während der Vertragslaufzeit mit
Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen
nach Benachrichtigung widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei Widerspruch
bleiben die vorherigen AGB wirksam; npXsoftware GmbH behält sich dann das Recht zur
Kündigung unter Einhaltung einer angemessenen Frist vor.
16.2 Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Vertrag
durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von npXsoftware GmbH.
16.3 Die Vorschriften zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB finden
auf sämtliche Verträge zwischen npXsoftware GmbH und dem Kunden uneingeschränkt
Anwendung.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine
Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.5 Jegliche Änderung dieser AGB oder der vertraglichen Bestimmungen bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis. Zur Wahrung des vertraglich vereinbarten Schriftformerfordernisses
genügt auch die qualifizierte elektronische Signatur sowie die einfache elektronische Form
eines etablierten Anbieters elektronischer Signaturdienste (z. B. DocuSign oder Adobe
Sign).
16.6 Alle Rechtsbeziehungen zwischen npXsoftware GmbH und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Nur die deutsche Version der
AGB ist rechtlich gültig und bindend. Gerichtsstand ist Essen.
B) Softwarekauf (Softwarelizenz)
1. Gegenstand
1.1 Der Gegenstand von Softwarekaufverträgen ist der dauerhafte Erwerb von Lizenzen für
die Standardsoftwareprodukte von npXsoftware GmbH („Software“), die es dem Kunden
ermöglichen, eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Dokumenten zu verarbeiten
(„Dokumentenverarbeitung“). Die hier genannten Bedingungen regeln ausschließlich die
Nutzung der Software.
1.2 Wenn die Software Softwarekomponenten Dritter enthält oder wenn der Kunde Software
von einem Dritthersteller über npXsoftware GmbH erwirbt, verpflichtet sich der Kunde, die
anwendbaren Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers einzuhalten. Soweit
npXsoftware GmbH nicht der Hersteller der Software ist, gelten vorrangig die jeweiligen
Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers für Endkunden, welche
npXsoftware GmbH dem Kunden zur Verfügung stellt. Im Einzelfall kann es erforderlich sein,
dass der Kunde mit dem Hersteller einen gesonderten Vertrag über die Nutzung der
Standardsoftware abschließt.
1.3 Die Leistungsbeschreibungen der Software sind im jeweiligen Kaufvertrag oder in der
beigefügten Programmbeschreibung detailliert. Programm- und Produktdokumentationen
sowie sonstige zur Software gehörende Unterlagen sind in deutscher oder englischer
Sprache verfasst. Die Software wird zum Download bereitgestellt. Die Preise und
Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Kaufvertrag festgelegt.
1.4 Sollte der Hersteller bereits bestellte Standardsoftware nicht mehr liefern, kann
npXsoftware GmbH dem Kunden stattdessen das Nachfolgeprodukt oder eine geeignete
Alternative liefern, sofern diese hinsichtlich der Funktionalität und Qualität vergleichbar sind
und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen. npXsoftware GmbH gibt dem
Kunden einen etwaigen abweichenden Preis hierfür rechtzeitig bekannt. Ist dieser höher als
der ursprünglich vereinbarte Preis, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde leistet alle notwendigen Mitwirkungen in angemessenem Umfang, um die
Installation der Software zu ermöglichen. Wenn der Kunde die Installation selbst durchführt,
stellt er npXsoftware GmbH die aktuellen Identifikationsnummern oder andere relevante
Informationen zur Verfügung.
2.2 Wenn die Nutzung der Software Lizenzen für Software Dritter erfordert, ist der Kunde
allein verantwortlich für den Erwerb solcher Lizenzen und die Sicherstellung
ordnungsgemäßer Lizenzierungsvereinbarungen.
2.3 Der Kunde stellt npXsoftware GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch den
Kunden beruhen. Der Kunde unterrichtet npXsoftware GmbH unverzüglich schriftlich, falls
Dritte die Verletzung ihrer Rechte geltend machen. Der Kunde wird die behauptete
Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder npXsoftware
GmbH überlassen oder nur im Einvernehmen mit npXsoftware GmbH führen.
2.4 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende
Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung
der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
3. Lizenzgewährung und Einschränkungen
3.1 npXsoftware GmbH gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, zeitlich unbeschränkte
und inhaltlich sowie territorial begrenzte Lizenz, (i) die Software im ausführbaren Format
(Objektcode) für die vereinbarte Anzahl von Dokumententransaktionen auf einer
entsprechenden Anzahl von Servern zu nutzen, sowie (ii) die zugehörige Dokumentation zu
nutzen und eine angemessene Anzahl von Kopien davon anzufertigen. Jede Lizenz darf nur
individuell einem bestimmten Server zugewiesen werden. Jede Änderung oder Ersetzung
eines zugewiesenen Servers erfordert die Löschung der Software vom vorherigen Server.
Eine (1) „Dokumententransaktion“ umfasst die Durchführung der Datenextraktion, des
Geschäftsprozesses und der Archivierung desselben Dokuments durch die Software.
3.2 Der Kunde darf die Software nur so nutzen, wie es im Vertrag ausdrücklich gestattet ist.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
• (i) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu reverse-
engineeren, sofern nicht durch zwingendes Recht gestattet;
• (ii) die Software zu verteilen, zu übertragen oder Unterlizenzen zu gewähren;
• (iii) Modifikationen oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen;
• (iv) Lizenzkontroll- und Schutzmechanismen zu modifizieren oder zu umgehen;
• (v) die Software zu reproduzieren, außer für die vereinbarte Nutzung und bis zu zwei
Archivkopien zu Sicherungszwecken;
• (vi) die Software auf mehr Servern zu nutzen, als Lizenzen lizenziert sind; oder
• (vii) Urheberrechtsvermerke oder andere Bezeichnungen in der Software zu
entfernen oder zu ändern.
3.3 Für jeden schuldhaft vertragswidrigen Fall der Nutzung der Software, insbesondere
wenn der Kunde nicht autorisierten Dritten die Nutzung ermöglicht, hat der Kunde jeweils
Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu zahlen. Der Schadensersatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn npXsoftware GmbH einen höheren oder der Kunde einen
geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
bleibt npXsoftware GmbH vorbehalten.
3.4 Wenn die Parteien eine Testphase vereinbart haben, ist das Nutzungsrecht auf drei (3)
Monate beschränkt. Nach Ablauf der Testphase und vorbehaltlich der Zahlung wird ein
unbefristetes Nutzungsrecht gewährt.
3.5 npXsoftware GmbH gewährt verbundenen Unternehmen des Kunden (gemäß §§ 15 ff.
AktG) das Recht, die Software gemäß diesem Abschnitt zu nutzen, vorausgesetzt, die
Nutzung erfolgt ausschließlich im Interesse des Kunden oder seiner verbundenen
Unternehmen. Der Kunde haftet vollständig für seine verbundenen Unternehmen.
3.6 npXsoftware GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz
vor nicht vertragsgemäßer Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz darf dadurch
nicht beeinträchtigt werden. npXsoftware GmbH kann das Nutzungsrecht des Kunden
widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Nutzungsbeschränkungen verstößt. Vor
dem Widerruf ist dem Kunden eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.
4. Dokumententransaktionen
4.1 Überschreitet der Kunde die vereinbarte Anzahl, sind weitere Dokumententransaktionen
nicht mehr möglich. Der Kunde darf zusätzliche Dokumententransaktionen in Blöcken von
1000 lizenzieren.
4.2 Ungenutzte Dokumententransaktionen verfallen am Ende jedes Vertragsjahres.
5. Übertragung
5.1 Der Kunde kann die Software vollständig und dauerhaft an einen Dritten gegen
Einmalgebühr übertragen. Eine teilweise Übertragung oder Aufteilung ist verboten. Der
Dritte muss den Nutzungsbedingungen zustimmen. Alle Kopien sind zu übertragen oder zu
vernichten. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit der Übertragung.
5.2 Der Kunde benachrichtigt npXsoftware GmbH schriftlich über die Übertragung.
npXsoftware GmbH kann die Übertragung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen
ablehnen, wenn begründete Anhaltspunkte für Lizenzverletzungen bestehen.
5.3 Mit der Übertragung erlöschen alle Pflichten von npXsoftware GmbH gegenüber dem
ursprünglichen Kunden.
6. Gewährleistung
6.1 npXsoftware GmbH gewährleistet, dass die Software die in der Dokumentation
beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern sie im Rahmen der freigegebenen
Einsatzumgebung genutzt wird.
6.2 Für unerhebliche Abweichungen, die die Funktionstauglichkeit nicht einschränken,
besteht kein Sachmangel-Anspruch. Mängelanspüche bestehen nur, soweit Mängel
reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind.
6.3 Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach Wahl von npXsoftware GmbH durch neuen
Änderungsstand oder Fehlerumgehung. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen
zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des
Mangels etwas anderes ergibt. Scheitert die Nacherfüllung endgültig, kann der Kunde
mindern oder zurücktreten. Bei unerheblicher Abweichung kann der Kunde nur die
Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.4 Die Sachmangelhaftung erlischt für Software, die der Kunde ändert oder in die er
eingreift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Eingriff nicht ursächlich ist.
6.5 npXsoftware GmbH haftet nicht, soweit die Gewährleistungsverletzung verursacht wird
durch: (i) Drittkomponenten; (ii) nicht dokumentationsgemäße Nutzung; (iii) nicht genehmigte
Änderungen; (iv) Nutzung außerhalb der freigegebenen Einsatzumgebung; oder (v) vom
Kunden eingeführte Viren.
6.6 Hat npXsoftware GmbH nach Störungsmeldung Leistungen für eine Mangelsuche
erbracht und liegt kein Mangel vor, kann npXsoftware GmbH den Aufwand zu aktuellen
Sätzen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde dies mit zumutbarem Aufwand
nicht erkennen konnte.
6.7 Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vorgesehene Verwendung
erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt sind. npXsoftware GmbH verschafft nach
eigener Wahl eine einwandfreie Nutzungsmöglichkeit oder nimmt die Software zum
Rechnungspreis abzüglich angemessener Nutzungsentschädigung zurück.
6.8 Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf (12) Monate nach Lieferung bzw. Abnahme.
Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, ProdHaftG oder Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit. Eine Nacherfüllung hemmt die Verjährung nur für den konkreten Mangel.
7. Prüfungsrecht
Nicht öfter als einmal pro Vertragsjahr hat npXsoftware GmbH das Recht, die lizenzgemäße
Nutzung mit fünfzehn (15) Kalendertagen Vorlaufzeit zu prüfen. Bei Unterzahlung von mehr
als 3 % trägt der Kunde den Differenzbetrag und die Prüfungskosten.
8. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzlich gelten die globalen Geschäftsbedingungen in Abschnitt F).
C) Softwarewartung
1. Gegenstand
1.1 Gegenstand ist die Bereitstellung von Wartungsleistungen für Standardsoftwareprodukte
(„Software“), wie in Abschnitt A) definiert. Wartungsleistungen dienen der Aufrechterhaltung
der Betriebsbereitschaft, ohne eine ununterbrochene Betriebsbereitschaft zu garantieren.
1.2 Voraussetzung ist, dass Lizenzbedingungen für Drittsoftware die Wartung nicht
behindern. Im Falle von Verletzungen stellt der Kunde npXsoftware GmbH von allen
Ansprüchen Dritter frei.
2. Definitionen
(i) „Fehler“ bedeutet jede Fehlfunktion der Software, die nicht wesentlich den
Dokumentationen und Spezifikationen entspricht und die npXsoftware GmbH zuzuschreiben
ist.
(ii) „Fix“ bedeutet einen Software-Patch oder Workaround für einen Fehler.
(iii) „Reaktionszeit“ ist die Zeit zwischen Eingang eines qualifizierten Fehlerberichts und
Beginn der qualifizierten Vorfallbearbeitung.
(iv) „Release“ bedeutet eine Fortschreitung der 1. Ziffer der Versionsnummer (z. B. v4.0 zu
v5.0) mit erheblichen Verbesserungen.
(v) „Support“ bedeutet E-Mail- und Telefon-Support im Zusammenhang mit Fehlern sowie
die Bereitstellung von Fixes.
(vi) „Update“ bedeutet eine Fortschreitung der 2. Ziffer (z. B. v4.1 zu v4.2) mit
geringfügigen Modifikationen.
3. Support-Zeiten
3.1 npXsoftware GmbH unterhält einen einzigen Ansprechpartner, telefonisch während der
Support-Zeiten oder über das Web-Portal rund um die Uhr (24/7) erreichbar.
3.2 Support-Zeiten: Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr CET, ausgenommen gesetzliche
Feiertage in Nordrhein-Westfalen sowie der 24. und 31. Dezember.
4. Schweregradstufen
(i) Priorität 1 („Notfall“): Schwere Fehler. Reaktionszeit: 4 Stunden.
(ii) Priorität 2 („Kritisch“): Kritische Probleme ohne Totalausfall. Reaktionszeit: 10
Stunden.
(iii) Priorität 3 („Normal“): Alle anderen Probleme. Reaktionszeit: 20 Stunden.
5. Leistungen
5.1 npXsoftware GmbH erbringt E-Mail- und Telefon-Support für alle technischen Probleme
im Zusammenhang mit Fehlern.
5.2 npXsoftware GmbH korrigiert Fehler und stellt Releases und Updates zur Verfügung. Die
Art der Behebung liegt im Ermessen von npXsoftware GmbH.
5.3 npXsoftware GmbH ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzubeziehen.
6. Fehlerkorrektur
npXsoftware GmbH erbringt Support für jeden gemeldeten und reproduzierbaren Fehler
entsprechend der Schweregradstufe. npXsoftware GmbH ist nicht verantwortlich für Fehler,
die nicht der Software zuzuschreiben sind.
7. Bereitstellung von Releases, Updates und Fixes
npXsoftware GmbH stellt alle Fixes, Upgrades und Updates elektronisch zum Download zur
Verfügung.
8. Nicht vom Support abgedeckte Leistungen
8.1 Support ist ausgeschlossen bei: (i) Drittkomponenten; (ii) nicht dokumentationsgemäßer
Nutzung; (iii) nicht genehmigten Änderungen; (iv) Nutzung außerhalb der freigegebenen
Umgebung; (v) vom Kunden eingeführten Viren.
8.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für Download und Installation aller Releases, Updates
oder Fixes.
8.3 Der Support umfasst keine Beratung zur spezifischen Anpassung der Software.
8.4 Hat npXsoftware GmbH nach Störungsmeldung Leistungen für eine Mangelsuche
erbracht und liegt kein Mangel vor, kann npXsoftware GmbH den Aufwand zu aktuellen
Sätzen in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde konnte dies mit zumutbarem Aufwand
nicht erkennen.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde stellt alle für Replikation, Diagnose und Korrektur erforderlichen
Informationen zur Verfügung. Bei unvollständiger Mitwirkung ist npXsoftware GmbH von der
Support-Pflicht befreit.
9.2 Bei Meldung eines Fehlers sendet der Kunde einen vollständigen Fehlerbericht mit: (a)
Kontaktdaten; (b) Software-Version; (c) Plattform; (d) Fehlerbeschreibung; (e)
Fehlermeldungen; (f) Trace-Dateien; (g) Testfall; (h) zusätzlichen Informationen; (i) Datum
und Uhrzeit des Fehlers.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle Releases, Updates und Fixes umgehend zu installieren.
Andernfalls ist npXsoftware GmbH nicht zur Support-Erbringung verpflichtet.
9.4 Die Mitarbeiter des Kunden müssen tiefgehende Kenntnisse über die Software haben.
Mindestens ein Mitarbeiter hat erfolgreich an einer Schulung durch npXsoftware GmbH
teilgenommen.
10. Lizenzüberwachung
npXsoftware GmbH darf am Ende jedes Vertragsjahres durch technische Mittel die Anzahl
der Zusätzlichen Dokumententransaktionen überprüfen.
11. Gebühren und Zahlung
11.1 Die Wartungsvergütung wird im Voraus für jedes Kalenderjahr in Rechnung gestellt.
Anteilige Beträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
11.2 Nach der anfänglichen Laufzeit kann npXsoftware GmbH die Vergütung jährlich nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen. Der Kunde kann vor Wirksamwerden einer
Erhöhung kündigen.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag verlängert sich automatisch um Einjahresperioden, sofern nicht eine Partei
mit drei (3) Monaten Frist vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich kündigt.
12.2 Die fristlose Kündigung bei wesentlicher Verletzung bleibt unberührt.
13. Gewährleistung
13.1 npXsoftware GmbH gewährleistet die Vertragsgemäßheit der Wartungsleistungen. Bei
wesentlichen Abweichungen setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist. Scheitert die
Behebung, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
13.2 Gewährleistungsfrist: zwölf (12) Monate ab Abnahme, Inbetriebnahme oder
Vertragsbeendigung, je nachdem, was zuerst eintritt. Die Gewährleistung erlischt bei
Modifikation durch den Kunden oder Dritte.
14. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzlich gelten die globalen Geschäftsbedingungen in Abschnitt F).
D) Vertrag über allgemeine IT-Dienste
1. Gegenstand
1.1 Gegenstand ist die Erbringung allgemeiner IT-Dienste, einschließlich
Softwareentwicklung, Beratung, Support und verwandter Leistungen. Soweit
Individualsoftware für den Kunden erstellt wird, finden die ergänzenden Regelungen in
Klausel 10 dieses Abschnitts vorrangig Anwendung.
1.2 npXsoftware GmbH erbringt Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach
dem aktuellen Stand der Technik. npXsoftware GmbH garantiert nicht den Erfolg der
Leistungen. Die Verantwortung für das Projekt und seinen Erfolg liegt allein beim Kunden.
1.3 npXsoftware GmbH ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzubeziehen, und wählt
eingesetzte Mitarbeitende selbst aus. Der Auftraggeber ist nicht weisungsbefugt gegenüber
den Mitarbeitenden.
1.4 Leistungen können remote, am Standort des Auftraggebers oder in den Räumlichkeiten
von npXsoftware GmbH erbracht werden. Die Prüfung der Eignung der Leistungen für die
Zwecke des Auftraggebers obliegt dem Auftraggeber.
2. Zusammenarbeit der Vertragsparteien
2.1 Der Kunde benennt einen Projektleiter und einen Stellvertreter als Ansprechpartner.
2.2 Der Kunde richtet Anfragen ausschließlich an den von npXsoftware GmbH benannten
Ansprechpartner.
2.3 Der Personalersatz auf Kundenwunsch geht auf Kosten des Kunden.
2.4 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Datensicherung nach dem Stand der Technik.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt die benötigte Arbeitsumgebung bereit, gewährt Systemzugänge,
testet Ergebnisse vor produktivem Einsatz und trifft Vorsorgemaßnahmen (Backups etc.).
3.2 Unterbleibt rechtzeitige Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend. Der
Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu tragen.
4. Rechte an Arbeitsergebnissen
4.1 Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei npXsoftware GmbH. Dies
umfasst Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie alle Nutzungs- und
Verwertungsrechte.
4.1a Sofern Softwarekomponenten Dritter, insbesondere Open-Source-Software, enthalten
sind, erfolgt deren Nutzung gemäß den jeweiligen Lizenzbedingungen. npXsoftware GmbH
übernimmt keine Haftung für Drittkomponenten. Der Auftraggeber stellt npXsoftware GmbH
insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
4.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares,
nicht unterlizenzierbares und nicht weiterverkaufbares Nutzungsrecht zur internen
Verwendung. Die lizenzierten Materialien umfassen nur den Objektcode.
4.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse – insbesondere des Quellcodes – an Dritte
bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für
verbundene Unternehmen.
4.4 Der Auftraggeber trifft angemessene Maßnahmen gegen unbefugte Nutzung. Im Falle
eines Verstoßes behält sich npXsoftware GmbH rechtliche Schritte vor.
4.5 npXsoftware GmbH kann das Nutzungsrecht widerrufen, wenn der Kunde nicht
unerheblich gegen Nutzungsbeschränkungen verstößt. Vor dem Widerruf ist eine Nachfrist
zur Abhilfe zu setzen. Der Kunde hat nach Widerruf die Nutzung umgehend zu unterlassen
und dies innerhalb von sieben (7) Werktagen schriftlich zu bestätigen.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Ein Personentag (PT) umfasst 8 Stunden. Mehr- oder Minderleistungen werden anteilig
berechnet. Wartezeiten, die dem Kunden zuzurechnen sind, gelten als Arbeitszeit.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, stellt npXsoftware GmbH rückwirkend monatlich
Rechnungen aus. Die Rechnung und das Leistungsprotokoll gelten als genehmigt, sofern
der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich Einwände erhebt und
npXsoftware GmbH im Leistungsprotokoll auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.
Nach Genehmigung wird die Rechnung fällig.
5.3 Die Zeiterfassung erfolgt ausschließlich im System von npXsoftware GmbH.
5.4 Ein vereinbarter Festpreis wird bei vollständiger Leistungserbringung fällig.
5.5 Reisekosten und Spesen werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes
vereinbart:
• Bahnfahrten in der 1. Klasse; Flüge in Economy Class;
• Übernachtungen in Hotels bis 4 Sterne; PKW gemäß steuerlicher Pauschale.
Reisekosten sind durch geeignete Belege nachzuweisen.
5.6 Stornogebühren bei Absage verbindlicher Termine:
• Weniger als 72 Stunden vor Beginn: 25 % der vereinbarten Stunden;
• Weniger als 48 Stunden: 50 %; weniger als 24 Stunden: 100 %.
6. Change Requests
6.1 npXsoftware GmbH prüft Change Requests innerhalb von 15 Werktagen. Bei
Nichtmitteilung gilt der Change Request als abgelehnt. Ein angenommener Change Request
wird innerhalb von 15 Werktagen als Angebot erstellt. Angebote, die nicht innerhalb von 15
Werktagen angenommen werden, gelten als abgelehnt.
6.2 Während offener Change Requests verlängern sich Leistungsfristen um die
Unterbrechungsdauer.
7. Abnahme
7.1 Abnahmetests innerhalb von einundzwanzig (21) Kalendertagen nach
Fertigstellungsmitteilung. Ohne Mängelrüge gilt die Abnahme als erklärt. Die Abnahme darf
nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
7.2 Die Abnahme gilt ferner als erteilt, wenn der Kunde die Leistungen in Betrieb oder
kommerzielle Nutzung nimmt.
7.3 Wesentliche Mängel behebt npXsoftware GmbH innerhalb von dreißig (30)
Kalendertagen. Scheitert der erneute Abnahmetest, kann der Kunde zurücktreten.
7.4 Die Vorschriften zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB finden
uneingeschränkt Anwendung.
8. Leistungsmängel, Mängelrüge
8.1 Bei Leistungsmängeln behebt npXsoftware GmbH den Mangel ohne zusätzliche Kosten
innerhalb angemessener Frist. Der Kunde rügt Mängel unverzüglich, spätestens zwei (2)
Wochen nach Kenntnisnahme.
8.2 Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt. Danach kann der Kunde mindern oder
fristlos kündigen. Bei unerheblicher Abweichung kann der Kunde nur mindern.
8.3 npXsoftware GmbH ist berechtigt, für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen Vergütung
zu verlangen.
8.4 Hat npXsoftware GmbH nach Störungsmeldung Leistungen für eine Mangelsuche
erbracht und liegt kein Mangel vor, kann npXsoftware GmbH den Aufwand zu aktuellen
Sätzen in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde konnte dies mit zumutbarem Aufwand
nicht erkennen.
8.5 Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten, ausgenommen bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist oder Garantie.
9. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzlich gelten die globalen Geschäftsbedingungen in Abschnitt F).
10. Ergänzende Bestimmungen für die Erstellung von Individualsoftware
Soweit npXsoftware GmbH die Erstellung individueller Software für den Kunden schuldet,
gelten ergänzend bzw. vorrangig die folgenden Regelungen:
10.1 Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software
abschließend wieder. Änderungen erfolgen nur nach dem Change-Request-Verfahren
gemäß Klausel 6.
10.2 Die Software wird einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation
oder Online-Hilfe) übergeben, die in der Sprache der Benutzeroberfläche abgefasst ist,
soweit nichts anderes vereinbart.
10.3 npXsoftware GmbH erstellt die Software nach dem Stand der Technik und unter
Beachtung allgemein anerkannter Entwicklungsstandards.
10.4 Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen vollständig und
detailliert mit und übergibt npXsoftware GmbH rechtzeitig alle benötigten Unterlagen,
Informationen und Daten.
10.5 Der Kunde stellt geeignete Testfälle und -daten zur Verfügung. Kommt er dieser Pflicht
nicht nach, kann npXsoftware GmbH gegen zusätzliche Vergütung selbst geeignete
Testfälle erstellen.
10.6 Der Kunde sorgt dafür, dass fachkundige Mitarbeitende projektbegleitend für die
Unterstützung und ab Übergabe für den Abnahmetest und den Einsatz der Software zur
Verfügung stehen.
10.7 Zu Beginn der Leistungserbringung legen die Vertragspartner einvernehmlich ein
Konzept und Kriterien für Abnahmetests fest. npXsoftware GmbH ist berechtigt, an den
Abnahmetests teilzunehmen.
E) Managed Services und Hosting
1. Gegenstand und Abgrenzung
1.1 Dieser Abschnitt regelt die Bereitstellung und den Betrieb von Infrastruktur- und
Plattformdiensten („Managed Services“), soweit diese nicht unter Abschnitt E) (SaaS) fallen.
Dies umfasst Hosting kundenseitig lizenzierter Software, Administration von Server- und
Datenbankumgebungen sowie Überwachung und Wartung der Betriebsinfrastruktur.
1.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern nicht
anders vereinbart, erfolgt das Hosting in Rechenzentren innerhalb der EU/des EWR.
1.3 npXsoftware GmbH ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, und bleibt
verantwortlich.
2. Verfügbarkeit und Service Level
2.1 Verfügbarkeit 99,5 % im Monatsmittel, sofern nicht anders vereinbart. Berechnung:
((Gesamtminuten – Ausfallminuten) / Gesamtminuten) × 100.
2.2 Geplante Wartungen gelten nicht als Ausfallzeiten bei mindestens 5 Werktagen
Vorankündigung. Notfall-Wartungen: mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit.
2.3 Service Credits bei Unterschreitung: unter 99,5 % bis 99,0 %: 5 %; unter 99,0 % bis 97,0
%: 10 %; unter 97,0 %: 20 %. Gutschriften setzen schriftliche Geltendmachung innerhalb
von 30 Kalendertagen voraus.
3. Datensicherung
3.1 Tägliche Backups mit 14 Tagen Aufbewahrungsdauer, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Der Kunde bleibt für eigene Datensicherung verantwortlich.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt die ordnungsgemäße Lizenzierung der betriebenen Software sicher.
4.2 Der Kunde informiert npXsoftware GmbH über geplante Änderungen an seiner
Systemumgebung.
4.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung und den Schutz der Zugangsdaten.
5. Vergütung
5.1 Monatliche Vorabrechnung, fällig innerhalb von 30 Kalendertagen.
5.2 Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Automatische Verlängerung um 12-Monats-Perioden bei 3 Monaten Kündigungsfrist.
6.2 Außerordentliches Kündigungsrecht bei Unterschreitung der Verfügbarkeit in 3
aufeinanderfolgenden Monaten um jeweils mehr als 3 Prozentpunkte.
6.3 Nach Vertragsende: 30 Kalendertage Datenbereitstellung, danach Löschung.
7. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzlich gelten die globalen Geschäftsbedingungen in Abschnitt F).
F) Software as a Service (SaaS)
1. Gegenstand und Leistungsbeschreibung
1.1 Gegenstand ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Software über das Internet
(„SaaS“). npXsoftware GmbH stellt die im Einzelvertrag spezifizierte SaaS-Anwendung in
einer lauffähigen Umgebung bereit. Eine Installation auf Kundensystemen erfolgt nicht.
1.2 Der Kunde erwirbt kein Eigentum und keine dauerhafte Lizenz. Alle Rechte verbleiben
bei npXsoftware GmbH.
1.3 Funktionalitäten und Voraussetzungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Der
Leistungsort ist der Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet.
1.4 Hosting innerhalb der EU/des EWR, sofern nicht anders vereinbart. Standortänderung
mit 3 Monaten Voranklündigung möglich.
1.5 Für enthaltene Drittkomponenten (insb. Open Source) gelten deren Lizenzbedingungen.
2. Zugangsrecht und Nutzungsumfang
2.1 Nicht-exklusives, nicht übertragbares Zugangsrecht für die Vertragsdauer. Kein
urheberrechtliches Nutzungsrecht.
2.2 Nutzungsmodelle nach Einzelvertrag: Named User, Concurrent User oder
volumenbasiert.
2.3 Der Kunde ist verantwortlich für Zugangsdatenverwaltung und deren Vertraulichkeit.
npXsoftware GmbH kann bei Missbrauchsverdacht sperren.
2.4 Dem Kunden ist untersagt: (i) SaaS Dritten zur Verfügung zu stellen; (ii) Reverse
Engineering; (iii) nicht-autorisierte automatisierte Zugriffe; (iv) Umgehung von
Sicherheitsmechanismen; (v) rechtswidrige Inhaltsverarbeitung.
2.5 Verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) dürfen innerhalb des vereinbarten Umfangs
mitnutzen. Der Kunde haftet für deren AGB-Einhaltung.
3. Verfügbarkeit und Service Level
3.1 Verfügbarkeit 99,5 % im Monatsmittel, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Keine Ausfallzeiten: (i) geplante Wartung (5 Werktage Vorankündigung); (ii) Notfall-
Wartung (24h); (iii) höhere Gewalt, Internet-/Netzwerkstörungen, Kundenhandlungen; (iv)
fehlende kundenseitige Voraussetzungen.
3.3 Service Credits: unter 99,5 % bis 99,0 %: 5 %; unter 99,0 % bis 97,0 %: 10 %; unter 97,0
%: 20 %. Geltendmachung innerhalb von 30 Kalendertagen.
4. Support und Fehlerbehebung
4.1 Support ist Bestandteil des SaaS-Dienstes. Ein gesonderter Wartungsvertrag gemäß
Abschnitt B) ist nicht erforderlich.
4.2 Schweregradstufen und Reaktionszeiten gemäß Abschnitt B) Klausel 4. Support-Zeiten
gemäß B) Klausel 3.
4.3 npXsoftware GmbH darf Updates und Patches ohne Zustimmung einspielen. Über
wesentliche funktionale Änderungen wird 4 Wochen vorher informiert.
5. Kundendaten und Datenhoheit
5.1 Kundendaten verbleiben im Eigentum des Kunden. npXsoftware GmbH erwirbt keine
Rechte daran.
5.2 Verarbeitung ausschließlich zum Zweck der SaaS-Erbringung. Keine Nutzung zu
eigenen Zwecken.
5.3 Datenexport jederzeit in gängigen Formaten (CSV, JSON, XML).
5.4 Tägliche Backups, 14 Tage Aufbewahrung. Der Kunde bleibt für eigene Sicherung
mitverantwortlich.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
6.1 npXsoftware GmbH handelt als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Gesonderter AVV
wird abgeschlossen.
6.2 Aktuelle Unterauftragsverarbeiter-Liste auf Anfrage. Widerspruchsrecht des Kunden bei
Änderungen innerhalb von 14 Kalendertagen.
6.3 TOMs gemäß Art. 32 DSGVO: (i) TLS 1.2+; (ii) Verschlüsselung at rest; (iii) SSO/MFA;
(iv) Sicherheitsprüfungen; (v) Incident-Response.
6.4 Sicherheitsvorfall-Benachrichtigung innerhalb von 48 Stunden.
7. Änderungen an der SaaS-Anwendung
7.1 Erweiterungen und Sicherheitsverbesserungen ohne Zustimmung. Einschränkende
Änderungen: 3 Monate Vorankündigung mit Sonderkündigungsrecht.
7.2 End-of-Life: 12 Monate Vorankündigung. Migrationsunterstützung einschließlich
Datenexport.
8. Vergütung und Abrechnungsmodell
8.1 Abrechnung nach Einzelvertrag, in der Regel monatlich im Voraus. Preise netto zzgl.
USt.
8.2 Verbrauchstransparenz per Dashboard. Mehrverbrauch wird nachträglich abgerechnet.
8.3 Jährliche Preisanpassung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) mit 3 Monaten Vorlauf.
Kündigungsrecht bei Erhöhung.
8.4 Testphase max. 30 Kalendertage. Übergang in entgeltliches Verhältnis nur bei
ausdrücklicher Bestätigung.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Mindestlaufzeit nach Einzelvertrag, in der Regel 12 Monate.
9.2 Automatische Verlängerung um 12 Monate bei 3 Monaten Kündigungsfrist.
9.3 Fristlose Kündigung: (i) Kunde bei 3 Monaten Verfügbarkeitsunterschreitung; (ii)
npXsoftware GmbH bei Zahlungsverzug über 2 Perioden.
9.4 Zugangssperre bei erheblichem Zahlungsverzug nach Androhung und Nachfrist.
10. Datenrückgabe und Löschung bei Vertragsende
10.1 90-Tage-Transitionsphase mit Datenbereitstellung. Migrationsunterstützung gegen
Vergütung.
10.2 Löschung aller Kundendaten nach Transitionsphase, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bestätigung auf Anfrage.
10.3 Während der Transitionsphase nur Datenexport, keine operative Nutzung.
11. Gewährleistung
11.1 npXsoftware GmbH gewährleistet die Funktionsfähigkeit am Leistungsort. Nicht
gewährleistet: Internetverfügbarkeit und Kundeninfrastruktur.
11.2 Die Ausschlussgründe gemäß Abschnitt A) Klausel 6.5 gelten entsprechend.
11.3 Im Übrigen gelten die Gewährleistungsregelungen gemäß Abschnitt F).
12. Pflichten des Kunden
12.1 Der Kunde stellt technische Voraussetzungen sicher (Internetverbindung, Browser,
Sicherheitssoftware).
12.2 Der Kunde stellt npXsoftware GmbH von Ansprüchen Dritter aus rechtswidriger
Nutzung frei.
12.3 Keine Handlungen, die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit gefährden.
12.4 API-Nutzung gemäß Fair-Use-Regelungen und Rate Limits. Drosselung bei
Überschreitung.
13. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzlich gelten die globalen Geschäftsbedingungen in Abschnitt F).